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Datum: 05.02.2025
Autor:in: Mustafa Balci
Kategorie:  Kommunen
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Tags: Abwärmenutzung
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Lesezeit: 2 Min

Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Neue Pflichten für Unternehmen im Überblick

Inhalt und Anforderungen des Gesetzes

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Dich als Unternehmen, wenn Du jährlich mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) Endenergie verbrauchst, Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren und Umsetzungspläne zu erstellen.

Hast Du in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich über 7,5 GWh verbraucht, musst Du zudem ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) gemäß EMAS einführen.

Betreibst Du ein Rechenzentrum, sieht das Gesetz vor, den Energieverbrauch effektiver zu gestalten und Abwärme wiederzuverwenden.


Ziele und Einführung des Gesetzes

Das EnEfG trat am 18. November 2023 in Kraft und verfolgt das Ziel, die Klimaeffizienzziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Im Zentrum steht die Vorgabe, mit weniger Energie dieselbe Leistung zu erbringen und damit den CO₂-Ausstoß zu verringern.


Adressaten des EnEfG

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen aller Größen – von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu Großunternehmen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Eigentümer oder lediglich Nutzer der betreffenden Immobilien bist. Besonders als Rechenzentrumsbetreiber stehst Du im Fokus, da Du neben Effizienzvorgaben auch Maßnahmen zur Wiederverwendung von Energie und zur Reduzierung von Energieverlusten umsetzen musst.


Fristen und Pflichten

Die Anforderungen des EnEfG variieren je nach Energieverbrauch Deines Unternehmens.

Verbraucht Dein Unternehmen jährlich mehr als 7,5 GWh Energie, musst Du spätestens bis zum 18. Juli 2025 ein EMS oder UMS implementieren, sofern dieser Verbrauchswert bereits am 17. November 2023 erreicht wurde.

Überschreitest Du den Grenzwert von 7,5 GWh erst nach dem 18. November 2023, hast Du 20 Monate Zeit, die erforderlichen Systeme einzuführen.

Ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr bist Du zudem verpflichtet, Pläne für wirtschaftlich umsetzbare Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.


Überwachung und Sanktionen

Die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft.

Im Rahmen von Stichprobenkontrollen kann das BAFA die Vorlage von Nachweisen verlangen.

Erfüllst Du die Vorgaben nicht, drohen empfindliche Strafen: Fehlende Managementsysteme oder unzureichende Maßnahmen zur Abwärmereduzierung können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen, andere Verstöße werden mit bis zu 50.000 Euro geahndet.


Herausforderungen und Kritik

Das EnEfG wird von vielen Unternehmen kritisch betrachtet. Besonders der bürokratische Aufwand und die kurzen Umsetzungsfristen sorgen für Unmut.

Obwohl die vorgeschriebenen Maßnahmen häufig wirtschaftliche Vorteile versprechen, stellen die anfänglichen Investitionskosten für viele Unternehmen ein Hindernis dar.

Eine engere Abstimmung mit dem BAFA und eine schrittweise Planung können Dir jedoch helfen, die Herausforderungen zu bewältigen.


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Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. An der Erstellung hat HFK Rechtsanwälte, Hamburg, mitgewirkt.