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Datum: 27.02.2025
Autor:in: Mustafa Balci
Kategorie:  Logistik
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Tags: Bestandsgebäude
Bußgelder
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Gebäudeeffizienz
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Sanierungspflicht
Übergangsfrist

Lesezeit: 2 Min

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden – Fokus Heizung

Was besagt das Gesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden. Es beinhaltet spezifische Vorgaben für ein nachhaltiges Energiemanagement, Gebäudeautomation und Effizienzmaßnahmen.


Wann und warum wurde diese Vorschrift eingeführt?

Das zuletzt zum 16.10.2023 geänderte Gesetz soll dazu beitragen, das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2045 zu erreichen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Heiztechnik: Das GEG sieht einen schrittweisen Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor.


Wen betrifft die Vorschrift?

Die Regelungen des GEG gelten sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Eigentümer bzw. Eigentümerinnen, nicht die Mietenden.

🔹 Mietende können jedoch bei sehr hohen CO₂-Kosten bis zu 95 % dieser Kosten vom Vermieter bzw. der Vermieterin zurückfordern.


Was ist zu tun? Und bis wann?

Das GEG verpflichtet Gebäudeeigentümer, ihre Heizungen bis spätestens 2045 klimaneutral umzurüsten.

✅ Eine sofortige Austauschpflicht besteht nicht.
✅ Je nach Art der Heizungsanlage gelten unterschiedliche Übergangsfristen.
✅ Im Allgemeinen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Anpassung von Heizsystemen an die neuen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beginnend ab 2026.
✅ Sonderfall: Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.


Was passiert bei Nicht-Einhaltung? Wer überprüft das?

Die zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung des GEG.

⚠️ Verstößt ein Eigentümer gegen die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.


Welche Debatten, Umsetzungsprobleme und Lösungen gibt es?

🔹 Hohe finanzielle Belastung: Viele Eigentümer und Unternehmen sorgen sich um die Kosten der Umstellung.
🔹 Praktische Umsetzbarkeit: Besonders in Regionen mit unzureichendem Ausbau erneuerbarer Energien oder fehlender Wärmeplanung gibt es Bedenken.

💡 Lösungen:
✅ Alternativen und Übergangslösungen prüfen, die mit Behörden oder dem Kaminkehrer abgestimmt werden.
✅ Prüfen, ob staatliche Förderungen für private Hausbesitzende, Vermietende oder Unternehmen genutzt werden können.
✅ Kombination verschiedener Maßnahmen kann sinnvoll sein, um die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.


⚠️ Hinweis: Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. An der Erstellung hat HFK Rechtsanwälte, Hamburg, mitgewirkt.